Schutz und Hilfe für das Kindeswohl
Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und
auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit." (§ 1, Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Allgemeiner Sozialer Dienst und Kinderschutzdienst im Jugendamt der Stadt Hürth
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